Bevor ein Steckersolargerät ohne ready2plugin betrieben werden kann, müssen der Stromzähler und die Leitung vom Verteiler (Sicherungskasten) zur Einspeisesteckdose überprüft werden.
Zähler-Check
Bei Steckersolargeräten ohne ready2plugin muss der Stromzähler eine Rücklaufsperre haben. Stromzähler mit dem Symbol sind „ready“ für den Steckersolarbetrieb. Bei Stromzählern ohne dieses Symbol muss beim Messstellenbetreiber (meist Netzbetreiber) angefragt werden, ob der Zähler eine Rücklaufsperre hat, und ggf. ein Zählerwechsel beauftragt werden.
Leitungsprüfung
Bei Steckersolargeräten ohne ready2plugin muss die Leitung vom Verteiler (Sicherungskasten) zur Einspeisesteckdose gemäß VDE 0100:551 eine Leitungsreserve aufweisen, die größer ist als der Maximalstrom des Steckersolargeräts. Zudem muss die Einspeisesteckdose mit der Leitungsreserve gekennzeichnet werden.
Die Leitungsreserve kann nach DIN VDE 0298-4 überschlägig anhand der Verlegeart der Leitung bestimmt werden:
Verlegeart der Leitung | in wärmegedämmten Wänden | in Elektroinstallationsrohren | in Wänden | in Luft |
Maximalstrom des Steckersolargeräts | 0,5 Ampere | 1,5 Ampere | 5 Ampere | 7 Ampere |
Maximale AC-Leistung des Steckersolargeräts | 115 Watt | 345 Watt | 1.150 Watt | 1.610 Watt |
Sollte die Leitungsreserve kleiner als die Leistung des Steckersolargerätes sein, kann ein Elektriker eine kleinere Sicherung in den Stromkreis einbauen, um die Leitungsreserve zu erhöhen.
Im Widerspruch zu VDE 0100:551 kann nach DGS 0001:2017-08 in folgenden Fällen auf die Prüfung der Leitungsreserve verzichtet werden:
1. wenn Sicherungsautomaten vorhanden sind. (Mit solchen Überstromschutzeinrichtungen, auch Leitungsschutzschalter genannt, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt) angeschlossen werden.)
2. wenn Schraubsicherungen vorhanden sind und die Sicherung des Stromkreises mit dem Steckersolargerät durch die nächstkleinere Sicherung ausgetauscht wurde.