Der Gesetzgeber hat ab dem 1. Januar 2023 für die Lieferung von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrwertsteuersatz von 0 % festgelegt (§ 12 Abs. 3 UStG – Jahressteuergesetz 2022).
Damit wir diese Ersparnis an Sie weitergeben können, benötigen wir eine entsprechende Erklärung von Ihnen bzw. einer vertretungsberechtigen Person.
Im Wesentlichen geht es dabei um folgenden Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz – gemäß §12 Absatz 3 UStG
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Mit dem Kauf von Produkten oder Sets, die von diesem Absatz Gebrauch machen, bestätigen Sie, dass Ihnen die Voraussetzungen für den Mehrwertsteuersatz von 0% bekannt sind und dass sie für diese Bestellung erfüllt sind. Den Nachweis erbringen Sie z.B. durch Meldung Ihrer Anlage beim Marktstammdatenregister.
Sollten wir nach der Bestellung und Zahlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren.
Wenn Ihre Bestellung Artikel enthält, für die nach der neuen Gesetzgebung der Mehrwertsteuersatz von 0% nicht anwendbar zu sein scheint, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail informieren. Wir behalten uns vor, fällige Mehrwertsteuerbeträge ggf. nachzufordern.
Hinweis für Gewerbekunden und Bestellungen, die außerhalb Deutschlands geliefert werden sollen:
Bitte wenden Sie sich an unser Vertriebsteam, da unser Online-Shop aktuell nur für für Endkunden in Deutschland, die die Voraussetzungen gemäß §12 Absatz 3 UStG erfüllen, konfiguriert ist.
Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme bitte die Mailadresse info@indielux.com