Seitdem wir 2017 die Laienanmeldung in die Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 verhandelt haben, können indielux ready2use Kits – auch oberhalb der 800-Watt-Grenze ganz einfach vom Laien angemeldet werden. Die Anmeldung ist Pflicht, wenn das Stromerzeugungsgerät mehr als sechs Monate an einem Ort betrieben wird – aber mit unserer Anleitung kein Hexenwerk.

Meldepflichten für indielux Steckersolargeräte

indielux ready2use Budget-Kits (bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Photovoltaikleistung)

Wenn dein Steckersolargerät diese Leistungsgrenzen einhält, reicht die Meldung im Marktstammdatenregister, die in fünf Minuten erledigt sein kann. Nach der ersten Inbetriebnahme hast du dazu maximal einen Monat Zeit. Gehe dazu auf das Portal des Marktstammdatenregisters. Nach der Eröffnung des Benutzerkontos kannst du den Anlagenbetreiber anmelden und die Stromerzeugungsanlage registrieren. Alle Daten, die du von indielux für die Anmeldung brauchst, findest du in unserem Downloadbereich. Wichtig: Hier meldest du dein Gerät als steckerfertige Solaranlage.

Dies betrifft alle ready2use DUO-Kits.

indielux ready2use Smart-Kits (oberhalb 800 VA Wechselrichterleistung oder 2.000 Wp Photovoltaikleistung)

Wenn du ein ready2use Steckersolargerät oberhalb der 800-Watt-Grenze in Betrieb nimmst, profitierst du von einer höheren Leistung deiner Anlage. Es kommt aber eine weitere Meldepflicht hinzu. Neben dem Eintrag in das Marktstammdatenregister musst du im zweiten Schritt zusätzlich noch deinen Netzbetreiber informieren.

Schritt 1: Nach der ersten Inbetriebnahme hast du für die Meldung im Marktstammdatenregister maximal einen Monat Zeit. Gehe zunächst auf das Portal des Marktstammdatenregisters. Nach der Eröffnung des Benutzerkontos kannst du den Anlagenbetreiber anmelden und die Stromerzeugungsanlage registrieren. Alle Daten, die du von indielux für die Anmeldung brauchst, findest du in unserem Downloadbereich. Wichtig: Hier meldest du dein Gerät nicht als steckerfertige Solaranlage, sondern wählst den Reiter Solaranlage.

Schritt 2: Jetzt fehlt noch der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erfährt vom Marktstammdatenregister von deiner Anmeldung und wird dir einen Brief schreiben, in dem er dich zur Anmeldung auffordert. In deiner Antwort schickst du die drei Dokumente, die du in unserem Downloadbereich findest. Das sind:

Mit den beiden Meldungen sind dann alle Anmeldeformalitäten erledigt.

Dies betrifft alle ready2use Smart-Kits.

indielux ready2use Hybrid-Kits (Steckersolargeräte mit Stromspeicher)

Wenn du ein Steckersolargerät mit einem Energiespeicher in Betrieb nimmst, muss der Speicher sowohl im Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Schritt 1: Nach der ersten Inbetriebnahme hast du für die Meldung im Marktstammdatenregister maximal einen Monat Zeit. Verfahre wie in der Anleitung für dein ready2use Smart-Kit und registriere nun den Speicher in demselben Menü, in dem du auch deine Solaranlage gemeldet hast. Wichtig: Hier meldest du dein Gerät über den Reiter Stromspeicher an.

Schritt 2: Jetzt fehlt noch der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erfährt vom Marktstammdatenregister von deiner Anmeldung und wird dir einen Brief schreiben, in dem er dich zur Anmeldung auffordert. In deiner Antwort schickst du insgesamt fünf Dokumente, die du in unserem Downloadbereich findest:

Mit den beiden Meldungen sind dann alle Anmeldeformalitäten erledigt.

Dies betrifft alle ready2use Hybrid-Kits.

Was ist, wenn ich nicht anmelde?

  • Die Nichtmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Läuft dein Zähler bei deiner nicht angemeldeten Anlage rückwärts, ist das eine Straftat. Daher sind alle ready2use Smart- und Hybrid-Kits auf Nulleinspeisung vorkonfiguriert.

Eine Aufstellung der gesetzlichen Grundlagen der Anmeldung bietet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS).